Kreuznacher Abkommen

Der „Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung von Schäden der Vertriebenen, Umsiedler und Verfolgten, über weitere finanzielle Fragen und Fragen aus dem sozialen Bereich (Finanz- und Ausgleichsvertrag)“ wurde im Juni 1961 zwischen den beiden Staaten abgeschlossen. Er sah u. a. vor, dass Österreich die nach 1945 deutschsprachigen Vertriebenen und Umsiedler*innen den österreichischen Staatsbürger*innen im österreichischen Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz gleichstellte. Dafür leistete die Bundesrepublik Deutschland an Österreich eine Zahlung von 125 Mio. DM. In der Frage der Entschädigung wurde die finanzielle Beteiligung der Bundesrepublik mit 95 Mio. DM am „Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter“ (Abgeltungsfonds) und am „Hilfsfonds zur Hilfeleistung an politisch Verfolgte, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland haben“ (Hilfsfonds) festgelegt.

Quelle: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung von Schäden der Vetriebenen, Umsiedler und Verfolgten, über weitere finanzielle Fragen und Fragen aus dem sozialen Bereich (Finanz-und Ausgleichsvertrag)