Bundesgesetz vom 25. Juni 1958 über die Gewährung von Entschädigungen für durch Kriegseinwirkung oder durch politische Verfolgung erlittene Schäden an Hausrat und an zur Berufsausübung erforderlichen Gegenständen. Dieses Gesetz behandelte NS-Opfer und Kriegsopfer sowie Opfer des „Ständestaates“ 1933-1938 grundsätzlich gleich. Allerdings waren Personen, die über ein Jahreseinkommen von mehr als 72.000 Schilling verfügten, von Ansprüchen nach dem KVSG ausgeschlossen. Insofern galt hier ebenso wie im Opferfürsorgegesetz das Fürsorge- und nicht das Entschädigungsprinzip.
Quelle: Bundesgesetz vom 25. Juni 1958, über die Gewährung von Entschädigungen für durch Kriegseinwirkung oder durch politische Verfolgung erlittene Schäden an Hausrat und an zur Berufsausübung erforderlichen Gegenständen (Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz – KVSG.).