1973 wurde durch eine Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes die Aufgabe der neuen Staatsbürgerschaft für den Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft abgeschafft. Voran ging der Novelle eine umfangreiche Korrespondenz zwischen dem Künstler Oskar Kokoschka und dem damaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky, die deutlich machte, dass viele Emigrant*innen nicht zur Aufgabe ihrer neuen Staatsbürgerschaft bereit waren und keinen Antrag für etwas, in diesem Fall die österreichische Staatsbürgerschaft, stellen wollen, was ihnen entzogen worden war. Diesen Wunsch berücksichtigte die Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1973; gleichzeitig wurde nun aber eine Wohnsitzbegründung in Österreich für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft erforderlich, die für viele Emigrant*innen eine kaum zu erfüllende Bedingung darstellte. Kreisky ermöglichte Kokoschka eine Wohnsitzbegründung unter seiner Privatadresse; für viele andere war eine solche Lösung aber nicht möglich. Aufgrund des Einflusses des privaten Kontakts zwischen Bruno Kreisky und Oskar Kokoschka auf die Verabschiedung der Novelle, ist sie auch als „Lex Kokoschka“ bekannt.
Quelle: Burger, Hanelore/Wendelin, Harald (2003). Die Restitution der Staatsbürgerschaft. 1945-2003. http://www.demokratiezentrum.org/fileadmin/media/pdf/burger_wendelin_staatsbuergerschaft.pdf