Lohn- oder Sozialdumping bezeichnet die Unterbezahlung von Arbeitnehmer*innen bzw. die Nichteinhaltung sozialrechtlicher Bestimmungen durch Unternehmen, die sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen. Innerhalb der EU schreibt die Entsenderichtlinie Bedingungen fest, die verhindern sollen, dass Beschäftigte aus Ländern mit niedrigerem Lohnniveau im Ausland eingesetzt werden und so Unternehmen in den Zielländern dazu veranlassen könnten, das Gehalt ihrer Mitarbeiter*innen abzusenken. Daher muss sich der Lohn von im EU-Ausland arbeitenden Personen immer nach jenem richten, der im Land üblich ist, in dem die Arbeit erbracht wird.
Seit 2011 ist in Österreich das, 2015 novellierte, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft; danach macht sich ein*e Arbeitgeber*in strafbar, wenn er*sie nicht zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt inklusive aller Bestandteile (Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld …) bezahlt.
Siehe auch: Entsendung
Quellen: Arbeiterkammer Oberösterreich: Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Informationen für Betriebsräte zu den gesetzlichen Neuerungen. Oktober 2015. https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Lohn-_und_Sozialdumping_Begriff_und_Ueberpruefung.html (Stand 29.03.2022)