Das am 27. Februar 1953 unterzeichnete Abkommen über deutsche Auslandsschulden war Ergebnis der Londoner Schuldenkonferenz 1952, an der neben der Bundesrepublik Deutschland u.a. Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Schweden, die Schweiz und die USA teilnahmen. Das Schuldenabkommen stellte die endgültige Regelung der Reparationsfrage bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zurück. Dazu heißt es in Artikel 5, Abs. 2: „Eine Prüfung der aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden, oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, und von Staatsangehörigen dieser Staaten gegen das Reich und im Auftrag des Reichs handelnde Personen (…) wird bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt.“ Ein formeller Friedensvertrag wurde bis heute nicht abgeschlossen, die ursprüngliche Idee des Zwei-Plus-Vier-Vertrags als Friedensvertrag wurde nicht realisiert.
Quellen: https://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/leistungen/leistungen_bis_2000/schuldenabkommen/index.html; https://www.konrad-adenauer.de/politikfelder/aussenpolitik/londoner-schuldenabkommen (Stand 29.03.2022)