Das am 10. September 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel getroffene „Wiedergutmachungsabkommen“ war das Ergebnis der zweijährigen Verhandlungen der „Claims Conference“ mit der deutschen Bundesregierung. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich zu Zahlungen bzw. Warenlieferungen in Höhe von 3 Milliarden D-Mark an Israel und 450 Millionen D-Mark an die Conference on Jewish Material Claims against Germany. Der Verpflichtung war innerhalb von zwölf bis 14 Jahren nachzukommen.
Quellen: https://www.kas.de/de/web/geschichte-der-cdu/wiedergutmachung; https://www.konrad-adenauer.de/politikfelder/israel-und-judentum/luxemburger-abkommen (Stand 29.03.2022)