Neben dem Ausländerbeschäftigungsgesetz regelt das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz den längerfristigen Aufenthalt und die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich. Wer als Drittstaatsangehörige*r dauerhaft in Österreich leben möchte, benötigt dementsprechend eine Niederlassungsbewilligung, die, je nach Fall, befristet oder unbefristet erteilt wird.
Quelle: https://www.bmi.gv.at/312/18/start.aspx (Stand 31.03.2022)