Niederlassungsverordnung

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates erläßt die Bundesregierung jährlich eine Niederlassungsverordnung, in der die Höchstzahlen der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das jeweilige Jahr festgesetzt werden. Hierbei haben die Bundesländer ein Mitspracherecht, da die Quoten auch bundesländerweise festgelegt werden.

Quellen: Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG), Paragraph 13.
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2021 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2021 – NLV 2021).