Die Oberfinanzpräsidenten waren seit 1919 und insbesondere während der Zeit des Dritten Reichs die maßgeblichen Behörden der Reichsfinanzverwaltung in den Ländern. Sie waren die vorgesetzte Behörde für die lokalen Finanzämter. Vor allem die Devisenstellen und die „Dienststellen für die Einziehung von Vermögenswerten“ (ab Mitte 1942 „Vermögensverwertungsstellen“) hatten mit der Überwachung und Verfolgung von Juden und Jüdinnen und der Einziehung und Verwertung ihres Vermögens zu tun. Die 1931 gegründeten Devisenstellen, in dem sie für die Genehmigung, Überwachung und später auch Strafverfolgung von Devisenbestimmungen und -vergehen zuständig waren. Die Vermögensverwertungsstellen waren nach dem Erlass der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 für die Erfassung, Verwaltung und Verwertung des Vermögens der deportierten, ausgewanderten oder verstorbenen Juden und Jüdinnen zuständig.
Siehe auch: Reichsbürgergesetz 11. Verordnung
Quellen: Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (Reichsgesetzblatt I, Seite 1993) – In der Fassung vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzblatt I Seite 161), S.24-29.
https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/legalisierter-raub/glossar.html#o (Stand 04.04.2022)