Die österreichische Volkspartei wurde 1945 als bürgerliche Sammelpartei, die verschiedene Berufsgruppen und ideologische Strömungen (Konservativismus, Liberalismus, katholische Soziallehre) in sich vereint, gegründet. Von ihrer Vorgängerin, der Christlich-Sozialen Partei, grenzte sie sich durch ein klares Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie ab; Kontinuitäten zur Christlich-Sozialen Partei bestanden aber vielfach in personeller (Funktionär*innen) und in sozialstruktureller Hinsicht (Bauern/Bäuerinnen, Gewerbetreibende, Beamt*innen und Angestellte als Kernschichten) sowie in einem Nahverhältnis zur katholischen Kirche.
In struktureller und organisatorischer Hinsicht ist die ÖVP territorial und funktional gegliedert. Territorial gliedert sie sich in Bund, Länder, politische Bezirke und Gemeinden; funktional folgt sie einer bündischen Struktur. Hierzu zählen der Österreichische Bauernbund (ÖBB), der Österreichische Wirtschaftsbund (ÖWB) und der Österreichische Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB) sowie die 3 Teilorganisationen der ÖVP, die Österreichische Frauenbewegung (ÖFB), die Junge ÖVP (JVP) und der Österreichische Seniorenbund (ÖSB).
Die ÖVP ist eine mittelbare (indirekte) Partei, d.h., eine Mitgliedschaft wird hauptsächlich durch die Mitgliedschaft bei einer der Teilorganisationen erworben und eher ausnahmsweise durch einen direkten Beitritt zur ÖVP. Die Bünde ÖWB, ÖBB und ÖAAB sind selbstständige Vereine und auch auf Grund ihrer finanziellen Stärke weitgehend autonom, da sie Mitgliedsbeiträge einheben und diese an die Partei abführen. Das Verhältnis zwischen Bünden und Gesamtpartei ist Gegenstand vieler Reformversuche, um einerseits das finanzielle Ungleichgewicht zwischen Gesamtpartei und Bünden zu beseitigen. Andererseits soll generell der Einfluss der Bünde zurückgedrängt werden, da diese zum Teil gegensätzliche Interessen vertreten und eine einheitliche Politik wie ein geschlossenes Erscheinungsbild nach außen erschweren. Das oberste willensbildende Organ der ÖVP auf Bundesebene ist der Bundesparteitag, der grundsätzliche Entscheidungen (Parteiprogramm etc.) trifft und den Bundesparteiobmann/die Bundesparteiobfrau wählt. Dem Bundesparteivorstand gehören jene Personen an, die wichtige Ämter auf Bundes- und Landesebene innehaben, er wählt die Generalsekretär*innen. Das Bundesparteipräsidium ist das kleinste Spitzengremium und trifft tagespolitische und dringliche Entscheidungen.
Von 1945 bis 1970 dominierte die ÖVP als stärkste Regierungspartei der großen Koalition die österreichische Politik. Von 1970 bis 1986, in den Jahren der sozialistischen Alleinregierung, war sie, bis zur Neuauflage der großen Koalition von SPÖ und ÖVP von 1986 bis 1999, in Opposition. Zwischen 2000 und 2007 stellte die ÖVP erstmals seit 1970 wieder den Bundeskanzler, der einer Koalitionsregierung aus ÖVP und FPÖ vorstand. Von 2007 bis 2017 befanden sich ÖVP und SPÖ in großen Koalitionsregierungen, zunächst unter Kanzler Gusenbauer (SPÖ) (2007-08), anschließend unter Kanzler Faymann (SPÖ) (2008-13/2013-16) und Kanzler Kern (SPÖ) (2016-17). Von 2017 bis 2019 stellte die ÖVP mit Sebastian Kurz in einer Koalition mit der FPÖ erstmals wieder den Kanzler, nach einer Expert*innenregierung von 2019 bis 2020, wurde Kurz 2020 in einer Koalition mit den Grünen erneut Kanzler. Nach dessen Rücktritt im Oktober 2021 übernahm Alexander Schallenberg (ÖVP) das Amt, im Dezember 2021 übernahm Karl Nehammer (ÖVP) das Kanzleramt.
Die Stärke der ÖVP liegt auf Länderebene, was heißt, dass sie die Politik in den österreichischen Bundesländern seit 1945 bestimmt hat. In ihrem Grundsatzprogramm von 1995 hatte sich die ÖVP zur Einführung von einer „Mindestquote für Frauen von einem Drittel bei öffentlichen Mandaten“ ausgesprochen, in ihren Statuten wurde dies jedoch nicht verankert.
Quellen: https://austria-forum.org/af/AEIOU/%C3%96sterreichische_Volkspartei%2C_%C3%96VP; https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/geschichte/regierungen-seit-1945.html; https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/4.html; https://www.dieneuevolkspartei.at/ (Stand 04.04.2022); ÖVP (2021): Bundespartei-Organisationsstatut der Österreichischen Volkspartei in der Fassung vom 28. August 2021.