Nach dem Opferfürsorgegesetz anerkannte Opfer des Nationalsozialismus erhielten über ein durch die Gesundheits- und Sozialämter erstelltes Gutachten die Möglichkeit zum Erhalt eines Opferausweises. Besitzer*innen eines solchen Ausweises sollten bei der Wohnungs- und Arbeitssuche von den behördlichen Stellen bevorzugt behandelt werden. Durch die Ausgabe etwa von Fahrausweisen und steuerliche Begünstigungen sollten die Ausweisbesitzer*innen finanziell unterstützt werden. Der Besitz eines Opferausweises bedeutete aber keinen Anspruch auf eine Opferrente.
Quellen: Bundesgesetz vom 4. Juli 1947 über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und die Opfer politischer Verfolgung (Opferfürsorgegesetz). https://www.sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Sozialentschaedigungen/Opferfuersorge/Opferfuersorge.de.html#heading_Rentenfuersorge_als_Dauerleistung_f_r_Opfer (Stand 04.04.2022)