Petitionen sind Forderungen, Wünsche oder Anregungen von Bürger*innen an staatliche Organe. Petitionen können von Mitgliedern des Bundesrates im Bundesrat überreich werden oder von Mitgliedern des Nationalrates im Nationalrat eingereicht werden. Kommen die Anliegen direkt von den Bürger*innen, können sie als parlamentarische Bürger*inneninitiativen an den Nationalrat gerichtet werden. Hierfür müssen sie von mindestens 500 Wahlberechtigten unterstützt werden. Das Parlament hat zu der Behandlung von Petitionen und Bürger*inneninitiativen einen eigenen Ausschuss eingerichtet. Ähnliche Einrichtungen und Möglichkeiten bestehen zum Teil auch in den Bundesländern und auf Gemeindeebene.
Quelle: https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/PET/ (Stand 05.04.2022)