Unter plebiszitären Beteiligungsformen werden in der Regel direkte Abstimmungen über die Regierung oder das Staatsoberhaupt verstanden. Grundsätzlich geht es hierbei um die direkte demokratische Entscheidungsfassung (in Österreich beispielsweise durch Volksabstimmungen, Volksbegehren oder Volksbefragungen). Seinen negativen Beiklang erhält das Plebiszit durch die im Allgemeinen mit ihm verbundene eingeschränkte Entscheidungsalternative, die im Extremfall auf bloße Zustimmung zu einer vorgegebenen Entscheidung reduziert ist.