Das von den drei alliierten Mächten USA, Sowjetunion und Großbritannien in Potsdam am 2. August 1945 unterzeichnete Abkommen regelte u.a. die militärische Besetzung Deutschlands und Österreichs, die Entmilitarisierung, Entnazifizierung, Verfolgung von Kriegsverbrechern, Reparationszahlungen und die alliierte Kontrolle der deutschen und österreichischen Wirtschaft. Am 7. August 1945 tritt auch Frankreich dem Abkommen bei.
Gemäß dem Abkommen konnte jede Besatzungsmacht ihre Reparationsansprüche nur aus der von ihr besetzten Zone befriedigen. Während die Westmächte gegenüber Österreich auf ihre Ansprüche mit Ausnahme des „Deutschen Eigentums“ verzichteten, übernahm die USIA („Verwaltung des sowjetischen Vermögens in Österreich“) innerhalb der von ihr besetzten Zone fast die gesamte Erdölindustrie und die DDSG (Donaudampfschifffahrtsgesellschaft), ca. 300 Industriebetriebe, 150.000 Hektar Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. Gemäß dem Staatsvertrag wurden diese Vermögenswerte später gegen Ablösezahlungen an Österreich übergeben.
Quellen: https://www.hdg.de/lemo/kapitel/nachkriegsjahre/befreiung-und-besatzung/potsdamer-konferenz.html; https://austria-forum.org/af/AEIOU/USIA (Stand 06.04.2022); Sachslehner, Johannes (2012): 365 Schicksalstage – Der Gedächtniskalender Österreichs. Styria premium: Wien/Graz/Klagenfurt. S.274.