Das Parteiengesetz sieht bezüglich einer demokratischen Binnenstruktur keine Regelungen vor. Die innerparteiliche Demokratie liegt vielmehr im Gestaltungsspielraum und -willen der einzelnen Parteien. Quotenbestimmungen obliegen somit dem Regelungsbereich der Parteiorganisationen. In Parteistatuten und Parteiprogrammen sind Quoten als Instrument, mehr Frauen auf die Listen und somit in politische Ämter zu bringen, geregelt. So gibt es z.B. bei der SPÖ seit 1985 eine Quotenbestimmung von 25 %, die 1993 auf 40 % erhöht wurde und aktuell jeweils mindestens 40 Prozent Männer und Frauen vorsieht. Zudem soll bei der Nachbesetzung von ausgeschiedenen Mandatar*innen die Einhaltung bzw. Erreichung der Quote berücksichtigen werden. Die ÖVP fixierte 1995 eine Quotierung von einem Drittel, 2015 wurde diese auf 40% angehoben. Seit 2017 wird von einem „möglichst ausgewogenem Verhältnis“ gesprochen; die Grünen haben in ihren „Leitlinien Grüner Politik“ von 1995 die „Frauenparität“ festgeschrieben, wobei eine Frauenmehrzeit zulässig und willkommen sei. Die NEOS und die FPÖ lehnen Quotenregelungen ab.
Quelle: Bundeskanzleramt (2020): 4 Quotenregelungen in den politischen Parteien. In: Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 – Entwicklung der Repräsentation von Frauen zwischen 2009 und 2019. Wien. S.17-19.