Der (Minister-)Rat der EU setzt sich – je nach Arbeitsthema – aus den 27 Fachminister*innen der Mitgliedsstaaten (je einem/r pro Mitgliedsland) zusammen. Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel, wo er mehrmals im Monat zusammentritt. (In bestimmten Monaten finden die Sitzungen in Luxemburg statt.) Der Vorsitz im Rat wechselt turnusmäßig alle sechs Monate. Der Rat hat vor allem Rechtsetzungsbefugnisse, die im Gemeinschaftsbereich in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission ausgeübt werden. Er ist die wichtigste Entscheidungsinstanz der EU.
Arbeitsorganisation und Struktur des Rates der Europäischen Union wurden durch den Vertrag von Lissabon reformiert. So gibt es jetzt bei der Abstimmung im Rat das System einer doppelten Mehrheit. Das bisherige Stimmengewichtungssystem hatte kleine Staaten klar begünstigt und wurde mit dem Lissabon-Vertrag abgeschafft. Alle Entscheidungen des Rates sollen nun mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Konkret heißt das, dass bei Entscheidungen im Ministerrat 55 Prozent der Stimmen erforderlich sind, die gleichzeitig für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen müssen. Das neue System „gibt jedem Mitgliedstaat eine Stimme, trägt aber gleichzeitig dem demografischen Gewicht des betreffenden Staates Rechnung.“ Auch eine Sperrminorität ist vorgesehen: Mindestens vier Mitgliedstaaten müssen entsprechend mind. 35% der EU-Bevölkerung gegen einen Vorschlag stimmen. Die Änderungen traten am 1.12.2014 in Kraft.
Quelle: https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/ (Stand 06.04.2022)