Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas wurde 1951 gegründet und hat seinen Sitz in Brüssel. Zu seinen Zielsetzungen zählen die Erlangung, Stärkung und Verteidigung der Selbstverwaltung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Sicherung der Beteiligung und Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den europäischen und internationalen Institutionen und die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vertretenden Versammlung in die bestehenden und zukünftigen europäischen Institutionen. Mitglieder sind Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigte Königreich und Zypern.
Quelle: https://www.ccre.org (Stand: 15.02.2022)