Regierungskonferenz

Die Bezeichnung Regierungskonferenz benennt Verhandlungen von Vertreter*innen der Regierungen der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Änderungen der die EU begründenden Verträge herbeizuführen. Die Konferenzen werden auf Initiative eines Mitgliedstaates oder der Kommission nach Stellungnahme des Ministerrates vom Ratspräsidenten einberufen. Die vereinbarten Änderungen treten erst in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind. Die Regierungskonferenz von 2003 führte 2004 zur Unterzeichnung der EU-Verfassung, die nicht von allen EU-Ländern ratifiziert wurde und somit nicht in Kraft trat. Im Jahr 2007 arbeitete die seither jüngste Regierungskonferenz den seit 2009 gültigen Vertrag von Lissabon aus. Vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 war dies das einzige Verfahren zur Vertragsänderung. Es heißt jetzt „ordentliches Änderungsverfahren“.

Quellen: https://www.consilium.europa.eu/de/documents-publications/intergovernmental-conferences/ (Stand 15.02.20222)