Reichsfluchtsteuer

Steuer, die bei der Ausreise aus dem Deutschen Reich zu bezahlen war. Die Reichsfluchtsteuer wurde 1931 gegen die Kapitalflucht ins Ausland geschaffen, wobei zunächst jene Auswander*innen, die über mehr als 200.000 Reichsmark Vermögen bzw. über ein Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Reichsmark verfügten, ein Viertel des Vermögens abgeben mussten. Seit 1934 wurde die Abgabe bereits bei Vermögen von 50.000 Reichsmark und 10.000 Reichsmark Jahreseinkommen erhoben und die Freigrenze für genehmigungsbedürftige Geschäfte immer weiter gesenkt. Mit der massenhaften Flucht (vor allem von Menschen jüdischen Glaubens) aus dem Deutschen Reich wurde die Reichsfluchtsteuer nach 1933 immer mehr zur „Menschenfluchtsteuer“ und gemeinsam mit anderen steuerlichen und sonstigen Maßnahmen zum Bestandteil der nationalsozialistischen Ausplünderungs- und Vernichtungspolitik.

Quelle: http://ns-quellen.at/gesetz_anzeigen_detail.php?gesetz_id=30110&action=B_Read (Stand 17.02.2022)