Rückgabe/Rückstellung von Vermögenswerten, zumeist im Sinne der Rückgabe von während des Nationalsozialismus entzogenem (jüdischen) Vermögen nach 1945 verwendet. Wichtige gesetzliche Grundlagen für die Restitution in Österreich nach 1945 waren das im Mai 1946 verabschiedete „Bundesgesetz über die Nichtigerklärung von Vermögensübertragungen, die während der deutschen Besetzung Österreichs erfolgt sind“, die sieben zwischen 1946 und 1949 erlassenen Rückstellungsgesetze, die drei zwischen 1946 und 1949 geschaffen Rückgabegesetze, das Kunstrückgabegesetz (Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen) aus dem Jahr 1998, dem entsprechende Gesetze auf Landesebene folgten. In den Bereich der Entschädigungsmaßnahmen fallen hingegen das 1958 beschlossene Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz, das Abgeltungsfondsgesetz, der Hilfsfonds, die Einrichtung von Sammelstellen, die Schaffung des Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus 1995 und der 2001 geschaffene Allgemeine Entschädigungsfonds. Im österreichischen Staatsvertrag regelt Artikel 26 die Ansprüche von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung auf Vermögensrückstellung und Wiederherstellung ihrer Rechte bzw. Ansprüche auf Entschädigung, falls eine Rückstellung nicht möglich ist.
Quelle: https://www.wien.gv.at/kultur/archiv/geschichte/ueberblick/restitution.html (Stand 17.02.2022)