Rückstellungsgesetze

Die wichtigsten Gesetze zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften sind das 1., das 2. und insbesondere das 3. Rückstellungsgesetz (RG). Das 1. RG vom 26. Juli 1946 betraf das vom Deutschen Reich entzogene und nach 1945 in der Verwaltung der Republik Österreich oder der Bundesländer befindliche Vermögen, das 2. RG vom 6. Februar 1947 behandelte das im Eigentum der Republik befindliche entzogene Vermögen und das 3. RG vom 6. Februar 1947 das in privatem Besitz befindliche, zwischen 1938 und 1945 entzogene Vermögen und jene Fälle, die nicht durch das 1. und 2. RG geregelt werden konnten. Der größte Teil der Rückstellungsverfahren fiel unter das 3. RG. Weitere Rückstellungsgesetze regelten die Rückstellung entzogener Rechte, z.B. Gewerberechte, Ansprüche aus Dienstverhältnissen u.ä. Insgesamt gab es 7 Rückstellungsgesetze. Mietrechte wurden nicht restituiert.

Quelle: https://www.hdgoe.at/rueckstellungsgesetze (Stand 17.02.2022)