Verfahren nach dem quantitativ wichtigsten 3. Rückstellungsgesetz wurden von der eigens bei den Landesgerichten (für Wien, Niederösterreich und das Bundesland beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien) errichteten Rückstellungskommission abgewickelt. In zweiter Instanz entschieden Rückstellungsoberkommissionen, die bei den Oberlandesgerichten angesiedelt waren; in dritter Instanz die Oberste Rückstellungskommission beim Obersten Gerichtshof.
Quelle: https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/R%C3%BCckstellungsverfahren (Stand 17.02.2022)