Unter „Säkularität“ versteht man das Prinzip der Trennung von Religion und Staat. (Häufig wird auch der Begriff „Säkularismus“ bedeutungsgleich verwendet.) Staatliche Institutionen sollen demnach nicht durch Religionen beeinflusst werden und sollen in religiösen Fragen völlig neutral sein.
In den meisten westlichen Demokratien wird das Prinzip der Trennung von Religion und Staat als sehr wichtig angesehen. Als Argument wird meist angeführt, dass religiöse Minderheiten und Konfessionslose (= Menschen ohne religiöses Bekenntnis) gegenüber der religiösen Mehrheit nicht benachteiligt werden können, wenn sich der Staat in Religionsfragen völlig neutral verhält und keine Religion besonders privilegiert. In manchen Ländern (z.B. Frankreich, Türkei) ist das Prinzip des Säkularität so wichtig, das die Trennung von Religion und Staat in der Verfassung festgeschrieben ist und in den staatlichen Institutionen (z.B. Schulen) sehr streng angewendet wird, auch unter teilweiser Einschränkung der Religionsfreiheit. In diesem Fall – wenn eine vollständige Trennung von Staat und Religion angestrebt wird – spricht man von „Laizismus“.
Gegner*innen der Säkularität wünschen sich, dass die Religion stärkeren Einfluss auf Politik, Recht, Erziehungseinrichtungen und Institutionen eines Staates hat. Bevorzugt und privilegiert ein Staat dabei eine spezielle Religion (meist die Religion der Bevölkerungsmehrheit), spricht man von einer „Staatsreligion“. Wenn ein Staat sich gänzlich nach den religiösen Regeln und Werten der Staatsreligion organisiert, spricht man von einer „Theokratie“ (= „Priesterherrschaft“ bzw. „Gottesstaat“, z.B. Iran, Vatikanstaat).
Quelle: Heinrich Ammerer (2013): Politische Gretchenfragen im Unterricht: Religionsfreiheit und Säkularität. In: Forum Politische Bildung (2013). Religion und Politik. Band 37, S.44.