Sammelklage

Unter diesem Begriff versteht man ein kollektives Rechtschutzmittel, welches einer Vielzahl von Personen mit gleichgerichteten Ansprüchen die gemeinsame Geltendmachung dieser Ansprüche ermöglicht. In Österreich gibt es keine der class action im US-amerikanischen Recht ähnliche „Sammelklage“. Die österreichische Zivilprozessordnung bietet unabhängig vom Terminus „Sammelklage“ durchaus Möglichkeiten für eine ¬gesammelte Geltendmachung gleichartiger ¬Ansprüche.

Quelle: https://www.klp-law.at/de/news/sammelklage (Stand 17.02.2022)