Die Scharia kann als Ansammlung von Rechtsvorschriften verstanden werden, die sich aus der islamischen Überlieferung von Sunna (Brauch, überlieferte Norm) und Koran ableiten. Die Scharia ist kein kodifiziertes Gesetzeswerk, wie man es vom europäischen Recht kennt. Das Recht basiert hier auf der Auslegung einer religiösen Offenbarung.
Quelle: Heinisch, Heiko/Scholz, Nina (2012): Europa, Menschenrechte und Islam – ein Kulturkampf? Wien. S. 258f.