Sicherungsbescheinigung

Dient der Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland und führt in weiterer Folge zu einer Beschäftigungsbewilligung. Sie ist von den künftigen Arbeitgeber*innen zu beantragen und kann nur erteilt werden, wenn besondere öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen vorliegen. Die Bewilligung ist sowohl nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz als auch nach dem Fremdengesetz quotenpflichtig.