Sozialhilfe

Staatlich geregelte soziale Sicherung in der Kompetenz der Länder, für die 9 verschiedene, aber prinzipiell nach gleichen Prinzipien aufgebaute Landes-Sozialhilfeträger bestehen. Die Sozialhilfe wird bei Bedürftigkeit gewährt wird und beruht auf dem Prinzip der Nachrangigkeit staatlicher individueller Hilfe (Subsidarität) gegenüber eigenem Erwerbseinkommen, eigenen und/oder materiellen Ressourcen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen und gegenüber bundesstaatlichen Sozialleistungen.