Die Organisationen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bezeichnet man in Österreich als Sozialpartner. Sozialpartnerschaft bedeutet in Österreich auch eine Kooperation der Regierung mit den Sozialpartnern (z.B. im Wirtschaftsbeirat oder der Paritätischen Kommission), wobei (in nahezu allen politischen Fragen) v.a. eine außerparlamentarische Interessenabstimmung erfolgt. In die Sozialpartnerschaft sind Wirtschaftskammern, Landwirtschaftskammern, Arbeiterkammern, Gewerkschaften auf Bundesebene und in den Bundesländern einbezogen.
Quelle: https://www.sozialpartner.at/?page_id=127 (Stand 17.02.2022)