Stimmbürger*in

Als Stimmbürger*innen werden Menschen bezeichnet, die dazu berechtigt sind, sowohl bei Wahlen als auch bei Sachfragen abzustimmen. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie beim Wahlrecht. Stimmberechtigt ist somit jede*r österreichische*r Staatsangehörige, die*der das 16. Lebensjahr vollendet hat. In der direkten Demokratie verlagert sich die Entscheidungsbefugnis des Parlaments in die „Stimmbürgerarena“. Die „Stimmbürgerarena“ stellt ein zum Parlament modifizierter Handlungsraum dar, in dem die Entscheidungsverantwortung nicht mehr bei den Abgeordneten liegt, sondern bei den mit wirklicher Entscheidungsmacht ausgestatteten „Stimmbürgern“. Die Stimmbürger*innen bringen ihre eigenen politischen Orientierungs- und Verhaltensmuster, die sie innerhalb des partizipativen Verfahrens verändern oder sie entwickeln neue Einstellungen (Schiller 2002: 35).

Quelle: Schiller, Theo: Direkte Demokratie. Eine Einführung, Frankfurt/ New York 2002.