Die Verfassung regelt die Grundfragen der Rechtsordnung eines Staates. Sie legt die Regeln und Grenzen der Ausübung politischer Macht fest. Verfassungsregelungen stehen juristisch auf einer speziellen Stufe, sie sind schwieriger abzuändern als einfache Gesetze. In Österreich ist dafür etwa eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, in manchen Fällen auch eine Volksabstimmung nötig. Verfassungen können auch Ziele formulieren und gehören damit zur Wertebasis eines Staates.
Quelle: Marcus Hrncir, Sigrid Urbanek: Der demokratische Rechtsstaat Österreich. Allgemeine Darstellung der österreichischen Rechtsordnung und Grundprinzipien der Bundesverfassung. In: Justiz – Recht – Staat. Sonderband der Informationen zur Politischen Bildung. hg. v. Forum Politische Bildung, Innsbruck-Wien 1999, S. 7-20.