Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens

Die Verordnung vom 3. Dezember 1938 legalisierte und reglementierte im Nachhinein die Praxis der wilden „Arisierungen“. Sie regelte u. a. die Zwangsveräußerung bzw. Zwangsliquidierung von in jüdischem Besitz befindlichen Gewerbe-, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die Einsetzung von Treuhänder*innen, den Verlust der Verfügungsrechte der Inhaber*innen und deren Pflicht, die Kosten für die treuhänderische Verwaltung zu tragen.

Quelle: http://ns-quellen.at/gesetz_anzeigen_detail.php?gesetz_id=20910&action=B_Read (Stand 01.03.2022)