Die Verordnung vom 3. Dezember 1938 legalisierte und reglementierte im Nachhinein die Praxis der wilden „Arisierungen“. Sie regelte u. a. die Zwangsveräußerung bzw. Zwangsliquidierung von in jüdischem Besitz befindlichen Gewerbe-, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die Einsetzung von Treuhänder*innen, den Verlust der Verfügungsrechte der Inhaber*innen und deren Pflicht, die Kosten für die treuhänderische Verwaltung zu tragen.
Quelle: http://ns-quellen.at/gesetz_anzeigen_detail.php?gesetz_id=20910&action=B_Read (Stand 01.03.2022)