Der in Maastricht beschlossene und 1992 unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union (EU) gilt als umfassendste Reform der Römischen Verträge (Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft, EURATOM). Im Vertrag von Maastricht wurden die Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) für die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) festgelegt. Der Gipfel von Maastricht hat die Schaffung der Unionsbürgerschaft, die verstärkte Zusammenarbeit in der Innen- und Außenpolitik und den Ausbau der Kompetenzen des Europäischen Parlaments (EP) beschlossen. Drei Säulen charakterisieren die Elemente des Unionsvertrages: 1. Gemeinsame Bestimmungen und Änderungen des EWG-Vertrages im Hinblick auf die Errichtung der Europäischen Gemeinschaft einschließlich einer WWU und einer Unionsbürgerschaft, 2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), 3. Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. In Kraft getreten ist der Vertrag von Maastricht 1993. Das Ziel einer föderal organisierten Union konnte in den Vertrag allerdings nicht aufgenommen werden. Seit 1.12.2009 gilt der Vertrag von Lissabon.
Quelle: https://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/in-the-past/the-parliament-and-the-treaties/maastricht-treaty , https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:xy0026 (Stand 01.03.2022)