Der Vertrag wurde im Dezember 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza angenommen und am 26. Februar 2001 unterzeichnet. Er hat den Weg für eine institutionelle Reform der Europäischen Union im Hinblick auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten frei gemacht. Die Veränderungen, die der Vertrag bringt, betreffen vor allem die Begrenzung der Größe der Kommission und ihre Zusammensetzung, die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit, eine neue Stimmengewichtung im Rat sowie eine flexiblere Gestaltung der verstärkten Zusammenarbeit. In den Beratungen, die zum Vertrag führten, wurden aber auch andere institutionelle Themen wie die Vereinfachung der Verträge, die Abgrenzung der Zuständigkeiten, der Status der Grundrechte-Charta und die Rolle der nationalen Parlamente besprochen. In der „Erklärung zur Zukunft der Union“, die dem Vertrag als Anhang beigefügt ist, werden weitere Schritte beschrieben, die erforderlich sind, um die institutionellen Reformen weiter voranzubringen. Der Vertrag von Nizza, der nach der Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten am 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist, war in diesem Gesamtprozess nur eine Etappe. Seit 1.12.2009 gilt der Vertrag von Lissabon.
Quelle: https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/4/der-vertrag-von-nizza-und-der-konvent-uber-die-zukunft-europas (Stand 14.04.2022)