Die Volkssouveränität ist ein politisches Prinzip, das besagt, dass die höchste Gewalt vom Volk ausgeht und durch dessen direkte oder mittelbare Partizipation legitimiert ist (»Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.«, Art. 20 Abs. 2 GG). Jean-Jacques Rousseau hat in seinem Gesellschaftsvertrag die Idee der Volkssouveränität maßgeblich mitbestimmt.
Die Volkssouveränitätslehre beruht insbesondere auf dem Satz, dass „jeder Mensch das gleiche Recht habe, über sich selbst zu verfügen“. Die Idee der Volkssouveränität setzte sich mit den Menschenrechtserklärungen des 18. Jhs. allgemein durch und bildet neben der Gewaltentrennung die Grundlage des modernen Verfassungsstaates. Viele Staaten haben das Prinzip der Volkssouveränität in ihren Verfassungen verankert. So ist der Grundsatz der Volkssouveränität auch in der österreichischen Bundesverfassung verankert („Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“, B -VG, Art. 1).
Quelle:
Kielmansegg, Peter Graf: Volkssouveränität. Eine Untersuchung der Bedingungen demokratischer Legitimität. Stuttgart 1977. „Volkssouveränität“, in: Schmidt, Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik, 2. Auflage, Stuttgart 2004, S. 770.
Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/18441/volkssouveraenitaet/(Stand 14.04.2022)