Frauen treten die „normale“ Alterspension mit 60 Jahren (noch bis zum Jahr 2024), Männer mit 65 Jahren an. Erreicht man bereits früher die unten angeführte Versicherungsdauer, kann man die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer beantragen. Eine lange Versicherungsdauer ist dann gegeben, wenn zum Pensionsstichtag 540 Beitragsmonate bei Männern, 480 Beitragsmonate bei Frauen vorliegen. Sonderbestimmungen gibt es für bestimmte Geburtsjahrgänge.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/2/5.html (Stand 02.03.2022)