Wahl

Eine der zentralen Partizipationsmöglichkeiten in modernen Demokratien ist die Teilnahme an Wahlen. Sie ist auf verschiedenen Ebenen möglich: auf Bundes-, Landes-, Gemeinde- und europäischer Ebene. Gewählt werden Parteien (wie bei den Nationalratswahlen oder Wahlen zum Europäischen Parlament) oder Personen direkt (wie bei den Bundespräsidentenwahlen). Die Mandatsvergabe (d. h. die Berechnung der Sitze in einem Parlament) kann auf Basis eines Mehrheits- oder Verhältniswahlrechts erfolgen. In Österreich gilt das Verhältniswahlrecht (d. h. die Mandate werden proportional zum Wahlergebnis vergeben). Zudem sind in der Verfassung folgende Wahlgrundsätze (einzuhaltende Prinzipien) festgehalten: allgemeines Wahlrecht (alle österreichischen Staatsbürger*innen haben das Recht, an Wahlen teilzunehmen), freies Wahlrecht (die Bürger*innen dürfen bei der Wahl nicht beeinflusst werden), geheimes Wahlrecht (es gilt das Wahlgeheimnis), gleiches Wahlrecht (alle Bürger*innen haben dasselbe Wahlrecht), direktes Wahlrecht (das Wahlrecht muss persönlich ausgeübt werden, unmittelbares Wahlrecht (die Wähler*innen wählen die Parteien oder Kandidaten direkt, d. h. nicht über Wahlmänner wie etwa in den USA).

Quelle: https://www.politik-lexikon.at/wahl/https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen.html (Stand 02.03.2022)