Das erforderliche Wahlalter für Nationalratswahlen, Bundespräsidenten- und Europawahlen sowie bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen haben seit 2007 alle österreichischen Staatsbürger*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (aktives Wahlrecht). Für das passive Wahlrecht , d. h. das Recht, gewählt zu werden, liegt das Wahlalter bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei der Bundespräsidentenwahl liegt das passive Wahlalter bei 35 Jahren.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/1/Seite.320210.html (Stand 02.03.2022)