Das Recht der Wahlberechtigten, zu wählen. Aktiv wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger*innen, wenn sie nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/1/Seite.320210.html (Stand 02.03.2022)