Im Zuge der Verhandlungen über Leistungen an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter*innen (Versöhnungsfonds ), wurde von den Opfervertreter*innen auch darauf gedrängt, noch offene Fragen der Restitution von bzw. Entschädigung für Vermögen ebenfalls einer abschließenden Lösung zuzuführen. Am 16./17. Jänner 2001 konnte in Washington eine Einigung über die abschließende Regelung sämtlicher noch offener Restitutionsfragen mit der amerikanischen Regierung, den Opferverbänden und den Klagsanwält*innen erzielt werden. Der Inhalt dieser Einigung wurde in einer am 17. Jänner 2001 in einer „Gemeinsamen Erklärung“ festgehalten, dem die Errichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds durch Bundesgesetz folgte.
Quelle: https://www.hdgoe.at/washingtoner_abkommen (Stand 02.03.2022)