Seit 1995 ist Österreich Mitglied in der Europäischen Union.
Österreich ist seit über 25 Jahren Mitglied der Europäischen Union, eines politisch-wirtschaftlichen Zusammenschlusses verschiedener europäischer Staaten. Die Europäische Union hat ebenfalls politische Institutionen:
Legislative:
- Europäisches Parlament
- Rat der Europäischen Union
Judikative:
- Europäischer Gerichtshof
Exekutive:
- Europäischer Rat
- Europäische Kommission
Weitere Organe:
- Europäischer Rechnungshof
- Europäische Zentralbank
Jede*r österreichische Wahlberechtigte kann auch in der EU mitbestimmen und die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament alle fünf Jahre direkt wählen. Die österreichischen Mitglieder des Rates der Europäischen Union sind die Minister*innen der österreichischen Bundesregierung. Im Europäischen Rat (Achtung Verwechslungsgefahr mit dem Rat der Europäischen Union) sind alle Staats- und Regierungsführenden der Mitgliedsstaaten vertreten. Für Österreich sitzt also der*die Bundeskanzler*in im Europäischen Rat. In der 28-köpfigen Europäischen Kommission vertritt jede*r Kommissar*in ein Land, also ist auch Österreich mit einem Kommissar bzw. einer Kommissarin vertreten.
Auf europäischer Ebene werden Richtlinien und Verordnungen vom Europäischen Rat und dem EU-Parlament erlassen. Verordnungen gelten direkt für die Mitgliedsstaaten bzw. die EU-Bürger*innen und müssen von den nationalen Verwaltungen umgesetzt werden. Richtlinien richten sich an die EU-Mitgliedsstaaten und müssen durch nationale Gesetze umgesetzt werden. Allerdings geben diese Richtlinien lediglich den inhaltlichen Rahmen vor und nicht das konkrete Gesetz.
Wie dann konkret die Richtlinie in ein Gesetz, das im österreichischen Parlament beschlossen wird, umgewandelt wird, ist Aufgabe des österreichischen Parlaments. Das österreichische Parlament kann eine Stellungnahme beschließen, die dem*der Bundeskanzler*in und dem*der Minister*in verbindlich vorgibt, welche Position er*sie auf EU-Ebene einbringen soll. Auch muss die EU-Kommission alle ihre Vorschläge für Richtlinien und Verordnungen direkt dem österreichischen Parlament bekannt geben.
Das bedeutet, dass es auf der einen Seite politische Entscheidungen gibt, die auf EU-Ebene von allen EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam getroffen werden und für alle gelten (supranationales Recht). Auf der anderen Seite werden viele Gesetze weiterhin in Österreich verabschiedet und gelten dann nur in Österreich. Es wird laufend von den Politiker*innen der EU-Mitgliedsstaaten verhandelt, welche Themen EU-weit und welche national geregelt sein sollen. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass immer die unterste Ebene politische Entscheidungen treffen soll, falls das möglich ist. Wenn also eine österreichische Gemeinde ein Problem nicht lösen kann, wird der Landtag des Bundeslandes herangezogen, dann die Bundesebene und dann erst die EU-Ebene. Falls dieses Subsidiaritätsprinzip nicht eingehalten wird, kann das österreichische Parlament beim Gerichtshof der Europäischen Union klagen.
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Quellen
- Politik Lexikon: Europäische Union
- Parlament.gv.at: Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten
alle Links zuletzt aufgerufen am 10.12.2020